AKTIV in den ALPEN

Unter dem Himmelszelt

Wo und wie der Traum vom Übernachten auf einem Alpengipfel wahr werden kann

Unter dem Sternenhimmel der Alpen einschlafen und im morgendlichen Gipfelglühen beim Sonnenaufgang wieder aufwachen: unvergesslich. Aber auch erlaubt? Wenn es um wildes Biwakieren und Zelten in den Bergen geht, gibt jedes Alpenland seine eigenen Regeln aus. Ein Überblick darüber, was in den einzelnen Ländern erlaubt ist. Und was nicht. 

Durch wilde Berglandschaften wandern, losgelöst, mit dem Rucksack auf dem Rücken und allem im Gepäck, was wir zum täglichen (Über)Leben brauchen. Abends vor dem Zelt sitzen, der Stille zuhören und Sternbilder am Nachthimmel suchen. Nachts träumen wir von endloser Freiheit. Ein Traum, der auch mit dem Sonnenaufgang nicht aufhört. Ein Wandertraum, der mehrere Tage überdauert – in den Alpen aber gar nicht so einfach umsetzbar ist. 


Denn während wir vor allem losziehen wollen, um der Freiheit nahe zu kommen, liegt genau der eine ziemlich komplexe Recherche zugrunde. Was das wilde Übernachten im Alpenraum angeht, gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Ländern. Es wird sogar noch unübersichtlicher: Denn nicht nur jeder Staat legt eigene Vorschriften fest – zum Teil sind die wiederum von Bundesland zu Bundesland, von Kanton zu Kanton unterschiedlich.


Bevor es im Folgenden um die einzelnen Regeln geht, sei so viel schon einmal verraten: Wir können den Traum wahr werden lassen – den Traum von einer Nacht inmitten der Alpen, im Zelt oder unter dem Sternenhimmel, beides ganz legal.


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